Samstag, 20. April 2024
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„Urbanes Gebiet“ nach BauNVO in einem B-Plan beschlossen

Spreestadt Charlottenburg: Am Salzufer

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat kürzlich auf Vorlage von Stadtentwicklungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Grüne) einen Bebauungsplan mit der Festlegung „Urbanes Gebiet“ beschlossen.

Damit wurde in einem bisher reinen Gewerbegebiet eine gemischte Nutzung zugelassen und neu eingeleitet.
Das B-Plan-Verfahren dauerte ungewöhnlich lange. Erst mit der neuen möglichen Festlegung „Urbanes Gebiet“ nach neuer BauNVO konnte eine städtebaulich zeitgemäße Lösung gefunden werden.
Das Beispiel aus Charlottenburg ist für Lichtenberg besonders relevant, weil es auch eine Lösungsstrategie für strittige Nutzungsänderungen durch B-Plan-Änderungen beinhaltet.

Der entscheidende Vorteil für den Städtebau liegt beim Urbanen Gebiet im Verzicht auf ein bestimmtes Nutzungsverhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe, wodurch Bauplaner an Flexibilität gewinnen. Die Entscheidung das Urbane Gebiet rechtlich in der neuen Baurechtsnovelle zu manifestieren, trägt wesentlich zum modernen Wohnungsbau bei.

Die bereit 2017 in Gang gekommene Novelle des Baurechts wurde 2019 in Kraft gesetzt. Der Rücktritt der ehemaligen Stadträtin Birgit Monteiro (SPD)
wäre abwendbar gewesen, wenn man den damals schon möglichen Pfad der Entwicklung auch in den Gewerbe- und Industriegebieten an der Herzbergstraße beschritten hätte.

Mehr zum Thema Urbanes Gebiet ist in dem Beitrag der Charlottenburg-Wilmersdorf Zeitung zu lesen:

Bezirksamt beschließt den Bebauungsplan 4-62 in der Spreestadt am Salzufer


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