Weitlingkiez behält Milieuschutz
Der Bezirk Lichtenberg wird das städtebauliche Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung, umgangssprachlich auch Millieuschutz genannt, auch weiterhin im Lichtenberger Weitlingkiez anwenden. Dies wurde unter anderem im Ergebnis einer Nachuntersuchung mit Haushaltsbefragung entschieden. Die soziale Erhaltungsverordnung gilt in Lichtenberg in den Gebieten „Kaskelstraße“, „Weitlingstraße“ und „Fanningerstraße“. Diese Erhaltungsgebiete sind zeitlich nicht befristet.
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