EuGH kippt HOAI für Architekten und Ingenieure
Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Honorordnung Architekten- und Ingenieurshonorare (HOAI) für unwirksam erklärt. Mit seinem Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Schlussanträgen des Generalanwalts angeschlossen. Er hält die deutschen Regelungen der HOAI
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