Freitag, 19. April 2024
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Bundeskartellamt: harte Datenschutzauflagen für Facebook

Facebook

Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.

Die Entscheidung des Amtes erfasst verschiedene Datenquellen:

(i) Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

(ii) Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Enstsprechende Lösungsvorschläge hierfür muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

„„Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor.““ Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen.Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.““

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes wird ausführlich in der Pressemeldung vom 7.2.2019 erläutert. Begründet wird die Entscheidung durch die „marktbeherschende Stellung“ von Facebook. Ebenso müssen sich die Berliner Bezirksämter und die Senatskanzlei Grundsatzfragen stellen, wenn Facebook auf amtlichen Stadtportalen eingssetzt wird.*

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und wird von Faceboook angefochten. Sollte sich das Bundeskartellamt mit seiner Auffassung durchsetzen, ist das Geschäftsmodell von Facebook unmittelbar bedroht. Mittelbar bekommen auch Betreiber von Facebook-Fanpages und Nutzer von Facebook-Analytics und Facebook-Like-Buttons Probleme. Dazu gehören praktisch alle deutschsprachigen Online-Zeitungen.

Weitere Informationen:

Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen
Presse-Meldung vom: 07.02.2019 – Link

* Premium-Content: Facebook in der SmartCity?
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