Donnerstag, 03. Oktober 2024
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Berliner Impfbeirat: Impflücke bei Masern schließen!

Impfen gegen Masern

In einer Pressemeldung vom 14.3.2024 informiert die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege über eine Empfehlung des Berliner Impfbeirats. Diese soll zunächst insbesondere medizinische Fachkreise im niedergelassenen Bereich, in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Arbeitsmedizin frühzeitig für die Problematik zu sensibilisieren.

Auch in Berlin werden aktuell ansteigenden Zahlen von Masernerkrankungen verzeichnet. Auch weltweit und in mehreren europäischen Staaten ist eine deutliche Zunahme von Masernfällen zu beobachten. Die Vorsorge muss daher verbessert werden, Impf-Lücken müssen geschlossen werden.

„Der Berliner Impfbeirat empfiehlt daher folgendes Vorgehen:

  • Bekannte Impflücken sollten zügig geschlossen werden. Dazu gehört ein zeitgerechtes Angebot der ersten und zweiten MMR-Impfung bis zum 15. Lebensmonat und das Nachholen von Impfungen bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Schwer erreichbare oder unterversorgte Bevölkerungsgruppen sollten gezielt aufgesucht werden und Impfangebote erhalten. Dazu gehören unter anderem Personen in Flüchtlingsunterkünften.
  • Personal in Gesundheitseinrichtungen sollte eine hohe Aufmerksamkeit für die Symptomatik der Masern entwickeln. Die Infektion tritt nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Jugendlichen und Erwachsenen auf.
    • Bei Verdacht ist rasch eine entsprechende Diagnostik erforderlich und muss eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen. Insbesondere sollte bei fieberhaften Erkrankungen im Anschluss an eine Reise auch an die Möglichkeit einer Maserninfektion gedacht werden.
    • Sinnvoll sind Handlungsanweisungen für den Umgang mit Personen, die sich mit Hautausschlag und Fieber in Praxen und Notfallambulanzen vorstellen, um das Risiko von Infektionsübertragungen zu minimieren.
    • Personal in Krankenhäusern und Praxen soll gegen Masern geimpft sein.
    • Bei anstehenden Reisen sollte bei Kindern und Erwachsenen in jedem Fall der Masern-Impfstatus geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.“

Unabhängig von der Empfehlung weist die Redaktion der Marzahn-Hellersdorf-Zeitung auf die geltende Masern-Impfpflicht hin.

Masern-Impfpflicht und Masernschutz-Nachweis an Schulen

Die Masernimpfung ist seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 Pflicht. Seither müssen Kinder beim Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindestagesstätten einen Masernschutz nachweisen. Schülerinnen und Schüler können ihren Masernschutz über den Impfausweis, das „Gelbe Kinderuntersuchungsheft“ oder ein ärztliches Attest nachweisen. Letzteres gilt insbesondere für Kinder, die durch erlittene Krankheit bereits gegen Masern immunisiert sind. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihren Nachweis der Schulleitung vorlegen. Kinder aus der Ukraine können zunächst auch ohne Impfnachweis die Schule besuchen, müssen diesen aber innerhalb einen Monats nachreichen.

Schülerinnen und Schüler können ihren Masernschutz über den Impfausweis, das „Gelbe Kinderuntersuchungsheft“ oder ein ärztliches Attest nachweisen. Letzteres gilt insbesondere für Kinder, die durch erlittene Krankheit bereits gegen Masern immunisiert sind. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihren Nachweis der Schulleitung vorlegen. Kinder aus der Ukraine können zunächst auch ohne Impfnachweis die Schule besuchen, müssen diesen aber innerhalb einen Monats nachreichen. Das Deutsche Schulportal informiert darüber ausführlich.

Über den Impfbeirat in Berlin

Der Berliner Impfbeirat wurde am 10.11.2010 gegründet. Ziel des Beirats ist es, durch die Vernetzung aller mit dem Impfen befassten Akteurinnen und Akteure in Berlin Impfhindernisse zu analysieren und abzubauen um eine möglichst hohe Durchimpfung der Berliner Bevölkerung gemäß STIKO-Empfehlungen zu erreichen. Aktuell stehen Bemühungen zur Eliminierung der Masern im Mittelpunkt der Arbeit des Impfbeirats.
Im Impfbeirat der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) sind Behörden, Institutionen und Verbände vertreten, die im Land Berlin mit dem Impfen befasst sind. — Der Beirat orientiert sich an den nationalen Empfehlungen zum Impfen und priorisiert Handlungsfelder für Berlin. Dazu werden Impfdaten analysiert und Maßnahmen geplant, die der Steigerung der Impfquoten in Berlin dienen.

Weitere Informationen:

Stellungnahme des Berliner Impfbeirates zu steigenden Zahlen von Masernerkrankungen
PDF-Dokument (100.7 kB) – Stand: 14.03.2024