Freistellung neu geregelt für Feuerwehr & Katastrophenschutz
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 26. März auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel dem Staatsvertrag mit dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz zugestimmt. Der Regierenden Bürgermeister wurde zugleich zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.
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