Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 11-163
Im Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Buchberger Straße“ ist nach dem Bundesbaugesetz eine formelle Bürgerbeteiligung vorgeschrieben, die vor allem alle Anlieger, Betroffenen, Nachbarn und Rechtsträger beteiligen soll. Der Bebauungsplan soll die städtebauliche Neuordnung baurechtlich festschreiben. Das Bezirksamt Lichtenberg hat dazu die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 11-163 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB"
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