Donnerstag, 18. April 2024
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Schafschur im Landschaftspark Herzberge rasiert Pressefreiheit

Rauwolliges Pommersches Landschaf

/// Kommentar /// – Die Schafschur im im Landschaftspark Herzberge war an diesem 14. März 2019 ein ganz besonderes historisches Ereignis, das die Ausschaltung der nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 5 garantierten Pressefreiheit durch das Bezirksamt Lichtenberg markiert.

Es ist deshalbt ein ein ganz besonderes Ereignis, weil hier eine amtliche Pressemitteilung vom 14.03.2019 und das angekündigte Ereignis praktische „Echtzeit-Kongruenz“ aufweisen!

Die Pressemitteilung wurde am 14.März 2019 nach Bürobeginn veröffentlicht. Das angekündigte Ereignis „Die Schafschur in Lichtenberg“ begann praktisch gleichzeitig am Donnerstag, 14. März, um 9.00 Uhr.

Im dreißigsten Jahr nach der deutschen Wiedervereinigung war es Bezirksstadtrat Wilfried Nünthel (CDU) vorbehalten, die Tradition der Staatspresse und des Staatsrundfunk der DDR mit den Möglichkeiten des modernen Staatsinternets auf die Spitze zu treiben!

Der Präzedenzfall zeigt eine völlig abgehobene und selbstgenügsame Bezirks-Politik:

Weder die interessierte Presse noch interessierte Bürger haben eine Vorlaufzeit oder Chance, am Ereignis teilzunehmen.

Da der Verfasser der Pressemitteilung offenbar schon vermutete, das Ereignis könne ganz ohne Presse-Aufmerksamkeit bleiben, wurde vorsichtshalber gleich die ganze Lokalpresse-Berichterstattung und Selbstzitierung übernommen, Zitat:

„Der Frühling ist da und nun wollen wir unsere ‚Landschaftspfleger’ von der Last des Winters befreien, bevor in einem Monat die Lammzeit beginnt. Durch die extensive Beweidung der Freiflächen mit Rauhwolligen Pommerschen Landschafen werden die Bewirtschaftungskosten der Grünflächen gesenkt und gleichzeitig eine landwirtschaftliche Attraktion mitten in Berlin geschaffen. Auch den besonders geschützten Tierarten wie z.B. der kürzlich angesiedelten Zauneidechse wird durch das Kurzhalten des Grases ein Lebensraum geschaffen. Große Teile des Landschaftsparks Herzberge sollen zukünftig als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Gerade für Familien mit ihren Kindern oder Kita- bzw. Schulgruppen ist dies eine tolle Gelegenheit, die vielfältigen Facetten des Landschaftsparks Herzberge im Herzen Lichtenbergs zu bewundern. In den letzten Jahren hat sich dort Vieles weiterentwickelt. Ein Ausflug zu Fuß oder mit dem Fahrrad lohnt sich deshalb immer“, sagt Wilfried Nünthel.

Wer die ganze Geschichte lesen mag, wird auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung verwiesen.

Wilfried Nünthel Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr und neuerdings „Echtzeit-Lokalpresse“ hat damit einen weiteren Präzedenzfall geschaffen, der noch ein Nachspiel bekommt.

Staatliche Eingriffe in Pressefreiheit Eingriffe in den freien Lokal- und Regionaljournalismus

Auf dem Zeitungskongress 2017 des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. hatte BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner bei der Mitgliederversammlung am 18. September 2017 in Stuttgart schon gewarnt:.

„Das, was für die Online-Angebote der ARD gilt, muss übrigens auch der Maßstab für die Lokalberichterstattung von Städten und Gemeinden in ihren Amtsblättern und sonstigen kommunalen Mitteilungsorganen sein: Wenn die mit öffentlichen Steuermitteln finanzierten Amtsblätter anfangen, den lokalen und regionalen Tageszeitungen mit Inhalte-Angeboten Konkurrenz zu machen, ist eine Grenze überschritten. Ich habe deswegen unsere Experten gebeten, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen man diesem staatlichen Eingriff in den freien Lokal- und Regionaljournalismus begegnen kann. Entsprechendes gilt für städtische Online-Angebote und die News-Apps einiger Stadtwerke, die in verschiedenen Kommunen damit begonnen haben, ihre Dienstleistungen zu publizistischen Angeboten auszubauen. Das werden wir dort, wo es den Wettbewerb zu Lasten der Zeitungsverlage verzerrt, auf keinen Fall hinnehmen!”

Erst am 20. Dezember 2018 hatte der Fall des Stadtblatt in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) Schlagzeilen gemacht,in dem der Verlag der Südwest Presse bis zum höchsten deutsche Zivilgericht geklagt hatte. Das Urteil fiel eindeutig aus wie HORIZONT berichtete:

„Amtsblätter dürfen Zeitungen keine Konkurrenz machen – für die kostenlos verteilten Publikationen der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats unterrichten. Aber, so betonte der BGH: „Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.“

In Berlin ist inzwischen eine Sondersituation entstanden, weil sämtliche lokalen Zeitungen und Online-Zeitungen Verluste machen, und sich in existenzbedrohender Krise befinden, die auch mit der inzwischen bestehenden Überzahl von festangestellten Mitarbeitern in staatlichen Pressestellen, öffentlichen Rundfunk und landeseigenen Unternehmen zu tun hat.

Die Praxis der Bezirksamtspressestellen wird dabei zunehmend von Tätigkeiten als betreuende PR-Agentur für gemeinnützige Vereine, Förderprojekte und Fördermittelempfänger geprägt. Subventionsmentalität und prekäre Arbeit werden so auch noch in den von Förderschienen abhängigen Projekten gestärkt, obwohl längst auch Eigenwirtschaftlichkeit, eCommerce und privates Fundraising und Marketing tragfähig sind. Auch der Qualifikationaufstieg wird damit ausgebremst.

In diesem Zusammenhang wird auf die bisher noch aufgeschobenen Anhörungen des Ausschuß für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien verweisen, der einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Grüne und DIE LINKE unter dem Titel „Redaktionssterben“ und einen Antrag der FDP-Fraktion unter der Überschrift Pressekonzentration vorliegen hat. – Michael Springer, Herausgeber –