Dienstag, 19. März 2024
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Onlinezugangsgesetz: Zugang zu BAföG-Digital wird gesichert

Bafög: Belastung durch Wohnkosten

Das Onlinezugangsgesetz OZG sorgt für durchgreifende Verbesserungen bei der Digitalisierung staatlicher Leistungen und Dienstleistungen. Die Verwaltungsdigitalisierung soll dabei wirkliche Verbesserung für alle Nutzerinnen und Nutzer bringen. Deshalb wird das Design der Dienste auch aus der Perspektive der „Nutzerzentrierung“ gestaltet.

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) gesetzte Umsetzungsfrist endet in diesem Jahr: bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden. Das schreibt das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor.

Das Land Berlin sichert nun Studierenden und Schüler:innen über die verknüpften Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barrierefreien und digitalen Zugang zu den BAföG-Leistungen.

Die damit zusammenhängenden Kosten werden bis Ende 2022 vom Bund getragen, ab 2023 durch eine Beteiligung der Länder. Berlin wird dann Kosten von bis zu 94.000 Euro jährlich tragen.

Eine entsprechende Änderung der bestehenden Vereinbarung wurde auf Vorlage von Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, vom Berliner Senat beschlossen.

Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote sagte dazu: „Den Zugang zur Studienfinanzierung und damit zum Studium für alle so unkompliziert wie möglich zu gestalten, ist mir sehr wichtig. BAföG-Digital leistet in diesem Sinne einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und ist – auch im Sinne der Nachhaltigkeit – längst zeitgemäß.“

Um das Verfahren „BAföG-Digital umzusetzen, haben Bund und Länder bereits im Jahr 2021 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung getroffen. Noch im selben Jahr ist BAföG-Digital in allen Ländern in den Regelbetrieb übergegangen.