Montag, 09. Dezember 2024
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Konsumcannabisgesetz KCanG bringt neue Verwaltungsaufgaben

Konsumcannabisgesetz - KCanG

Die Cannabis-Legalisierung und das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) stellt die Berliner Verwaltung und die Bezirksämter vor kaum lösbare neue Herausforderungen.
Das geplante kurzfristige „Auf den Weg bringen“ durch den Bund – von der Verkündung am 27. März 2024 bis zum Inkrafttreten am 1. April bzw. 1. Juli 2024 – war wohl angesichts der fortschreitenden Vegetationsperiode auch etwas ambitioniert.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) unter der Leitung von Dr. Ina Czyborra (SPD) muss nun etwas in die Praxis umsetzen, für das es bisher kein Vorbild gibt.

Die Senatsgesundheitsverwaltung arbeitet intensiv und im Austausch mit der Senatskanzlei sowie allen inhaltlich betroffenen Senatsverwaltungen und den Bezirken Lösungen zur Umsetzung des KCanG.

Allein schon die vielen neuen Begriffsbestimmungen im Konsumcannabisgesetz (KCanG) erfordern eine hohe verwaltungswissenschaftliche Kompetenz. Um alle Paragrafen des Gesetzes verstehen und anwenden zu können, sind Schulungen notwendig. Um die Verbotsregelungen des KCanG zu kennen und in der realen Welt zu erkennen, sind speziell geschulte Mitarbeitende der Ordungsbehörden notwendig.

Aktueller Verfahrensstand zur Umsetzung des KCanG

Im Land Berlin müssen vor allem unter den Bedingungen der knappen Kassen und der Personalknappheit sinnvolle Regelungen getroffen werden. 12 sachbearbeitende Stellen in 12 Bezirksämtern sind vermutlich keine gute Idee. Die Einsetzung eines Bezirksamtes mit einer regionalisierten Ordnungsaufgabe ist vermutlich die wirtschaftlichste Herangehensweise.
Das hat die zuständige Senatorin bisher veranlasst:

  • Die erforderliche Zuständigkeitsverordnung wird zurzeit für das Mitzeichnungsverfahren mit den thematisch betroffenen Senatsverwaltungen vorbereitet, um anschließend dem Senat vorgelegt werden zu können. Im Anschluss erhält der Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im letzten Schritt wird die Verordnung zur Kenntnisnahme in das Abgeordnetenhaus eingebracht.
  • Der Entwurf eines Bußgeldkatalogs liegt ebenfalls vor und wird im nächsten Schritt mit den Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz abgestimmt. Für den anschließenden Erlass des Bußgeldkatalogs wird eine Senatsvorlage vorbereitet.
  • Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) wird zudem zeitnah eine Themenseite auf ihrer Website einrichten, die alle Informationen zum Thema KCanG bündelt und auch einen FAQ-Katalog enthalten wird.
  • Für Fragen rund um das Gesetz wurde eine E-Mailadresse eingerichtet: Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de. An diese Adresse können Anfragen zum Thema gerichtet werden.

Cannabis wächst und sprießt und blüht — die Zeit drängt

Intitiativen, die einen Anbauverein gründen wollen, finden im Internet bereits umfassende Anleitungen, bis hin zu Mustersatzungen für die Vereinsgründung.

Bis die entsprechende Berliner Verordnung zum KCanG aufgestellt und erlassen sein wird, verweist die Gesundheitssenatorin an die formal noch gar nicht beauftragten Bezirksämter: „Anbauvereinigungen (können) Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis unter Beachtung der Anforderungen des Konsumcannabisgesetzes bei den Bezirksämtern stellen. Es wird empfohlen, den Antrag dort zu stellen, wo die Anbauvereinigungen ihren Sitz haben bzw. haben werden. Die Bezirke erhalten dazu zeitnah weiterführende Informationen von der Senatsgesundheitsverwaltung.“

Der Bußgeldkatalog wird vermutlich zuerst in Kraft gesetzt, während die Mitarbeitenden der Ordnungsbehörden und Polizei noch Schulungen durchlaufen, und ihr Botanik-Kenntnisse auffrischen müssen.

Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot & Lokalpresse

Hier in der Zeitung wird der „§ 6 Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot“ bereits seit längerer Zeit beachtet, denn parallel sind im Internet Jugendschutzfilter wirksam. Um Inklusion und allgemeine Sichtbarkeit und Open Access zu sichern, werden die Regeln der Jugendschutzfilter eingehalten.

Ökonomisch ist das jedoch eine wirtschaftliche Einschränkung der Pressefreiheit, denn die Kosten für diese offene Internet-Zeitung könnten locker mit Werbung für Cannabis-Produkte, Glücksspiele und Casino-Werbung finanziert werden.
Der Rat der Bürgermeister kann nun prüfen, ob die Bußgelder aus Verstößen gegen das KCanG zweckgebunden auch für die Finanzierung von Zeitungswerbung und für Präventionskampagnen eingesetzt werden können.

Es ist auch dringend „demokratie-notwendig“: die betriebswirtschaftlichen Kosten für lokalen Politik- und Lokaljournalismus sind derzeit bei (prognostizierten) Leistungspreisen von 158,40 €/Redakteurs-Stunde angelangt. So viel müssten derzeit Bezirkspolitiker und Parteien derzeit für veranlasste Presse-Termine und Publikationen und für „systemrelevanten“ dauerbeobachtenden Lokaljournalismus aufwenden.
Es sind notwendige Kosten in einer interkulturellen regelbasierten und digital-medial arbeitsteiligen Demokratie!