Dienstag, 19. März 2024
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Freistellung neu geregelt für Feuerwehr & Katastrophenschutz

Feuerwehreinsatz

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 26. März auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel dem Staatsvertrag mit dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz zugestimmt.

Der Regierenden Bürgermeister wurde zugleich zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt. Nach Vertragsunterzeichnung ist der Entwurf des zugehörigen Ratifizierungsgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Ziel des Staatsvertrages ist die weitere Stärkung des Ehrenamts.

Derzeit haben Angehörige Freiwilliger Feuerwehren und Helfende in Katastrophenschutzorganisationen sowohl nach Berliner als auch nach Brandenburger Landesrecht Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern, für die Teilnahme an Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts freigestellt zu werden. Aktuell sind Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, Beschäftigte freizustellen, wenn diese im jeweils anderen Land ihr Ehrenamt ausüben.

Der Staatsvertrag soll hier Abhilfe schaffen. Er bildet die Rechtsgrundlage dafür, dass die ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz engagierten Bürgerinnen und Bürger beider Länder zukünftig länderübergreifend von ihren Arbeitgebern unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden müssen. Arbeitgeber können sich das fortgezahlte Arbeitsentgelt in dem Land erstatten lassen, in dem der ehrenamtliche Dienst ausgeübt wird.

Senator Geisel: „Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine wichtige Stütze im Brand- und Katastrophenschutz. Mit dem Staatsvertrag stärken wir das Ehrenamt und fördern wir das für unsere Gesellschaft so wichtige freiwillige Engagement. Es gibt viele Menschen in Berlin und Brandenburg, die sich ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren einsetzen. Wer in dem einen Land arbeitet und im anderen Hilfe leistet, darf keinen Nachteil haben.“

Insbesondere in den Berliner Stadtrandbezirken wird diese Neuregelung die Organisation von Freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutzdiensten enorm erleichtern.

Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Inneres und Sport | 26.03.2019