Dienstag, 19. März 2024
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Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 6. Mai 2022 in Kraft treten.

Es sind folgende Änderungen hinsichtlich Isolation von mit Covid-19 infizierten Personen und Quarantäne von Kontaktpersonen vorgesehen:

• Die Isolation einer positiv getesteten Person endet frühestens fünf Tage nach dem Zeitpunkt der positiven Testung, sofern die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und einen negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorweist.

• Ist die Person nach fünf Tagen noch nicht 48 Stunden symptomfrei gewesen, so verlängert sich die Isolation, bis die Person 48 Stunden symptomfrei und negativ getestet ist, längstens jedoch bis zum zehnten Tag.

• Spätestens nach zehn Tagen endet die Isolation unabhängig von bestehenden Symptomen, es bedarf dann auch keines negativen Testergebnisses.

• Für vom Gesundheitsamt eingestuften Kontaktpersonen entfallen die Quarantäneregelungen. Das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfall jedoch eine Quarantäne anordnen.

Die Geltungsdauer der Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 3. Juni 2022 verlängert.