Am Freitag, 30. Oktober 2026, von 16 bis 21 Uhr lädt der amtierende Berliner Senat zur Festveranstaltung anlässlich des 65. Jahrestages des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens in das Rote Rathaus ein. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, und die Berliner Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial würdigen gemeinsam mit 250 Gästen die Lebenswege und Leistungen der ersten Einwanderergeneration.
Im Mittelpunkt des Programms stehen die Menschen und ihre Biografien. In einem Gespräch berichten Vertreterinnen und Vertreter der ersten Generation von ihren Erfahrungen und ihrem Engagement in Berlin. Ein anschließendes Mehrgenerationengespräch richtet den Blick auf die Perspektiven der nachfolgenden Generationen und darauf, wie sich die Einwanderungsgeschichte bis heute fortschreibt. Die Festveranstaltung wurde gemeinsam mit Migrantenorganisationen und Beratungseinrichtungen mit Türkeibezug geplant.
Eine Anmeldung ist bis Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 16 Uhr über das Anmeldeformular für Pressetermine erbeten.
Anwerbeabkommen mit der Türkei — 30. Oktober 1961: Ein Notenwechsel, der Deutschland verändert hat
Prof. Dr. Karl-Heinz Meier-Braun, Migrationsexperte, Honorarprofessor an der Universität Tübingen und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Migration und Integration zieht Bilanz für die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Lange Jahre war er auch Redaktionsleiter und Integrationsbeauftragter des Südwestrundfunks (SWR).
„Die türkeistämmige Wohnbevölkerung ist längst zu einem festen Bestandteil Deutschlands geworden. Eine solche Entwicklung hätte sich 1961 wohl kaum jemand träumen lassen, als die Bundesregierung das Anwerbeabkommen mit der Türkei geschlossen hatte. Diese „Regelung der Vermittlung türkischer Arbeitnehmer nach der Bundesrepublik Deutschland“ kam am 30. Oktober 1961 zustande.“
Die Vereinbarung kam durch einen Notenwechsel – nicht durch eine offizielle Unterzeichnungszeremonie wie andere Anwerbeabkommen – zustande und trat rückwirkend zum 1. September 1961 in Kraft.
Das Dossier gibt einen Überblick über das deutsch-türkische Anwerbeabkommen. Warum kam es zu der Vereinbarung? Wie war das Verhältnis zwischen „Gastarbeitern“ und Deutschen? Und wie sieht die Bilanz nach so vielen Jahren aus?
Anwerbeabkommen mit der Türkei
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