Donnerstag, 03. Oktober 2024
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15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention — neues Ziel ist „visibility4All“

Inklusion

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ konnte die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten. Das ist 15 Jahre her. Die Umsetzung der Ziele und inzwischen umfangreichen Zielkataloge — von Barrierefreiheit bis Universal Design — ist jedoch nicht leicht, und stockt.
In einem Beitrag in der Berlin-Mitte Zeitung wird auf die Umstände und Rückstände bei der Umsetzung der Inklusionsziele verwiesen:

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention — neues Ziel ist „visibility4All“

Zugleich wird auf eine für die Demokratie systemrelevante Innovation hingewiesen, die sich wegen der komplizierten medienwirtschaftlichen und digitalökonomischen Verhältnisse als eine Basisinnovation erweisen wird: Presse-Medien, die das Ziel „visibility4All“ verfolgen und umsetzen, damit Informationen und Lebensqualität in komplexen Stadtgesellschaften für alle Menschen, alle Gäste und Zuwandernden gesichert und vermittelt werden können.
Es ist zugleich eine „konventionen-brechende“ Basisinnovation, um die Transaktionskosten für alle „Citizens“ und wirtschaftlichen Akteure auf supereffektive Größen einzustellen. Lokale Wertschöpfung und faire Arbeitsteilungen und faire Wertschöpfungsketten können gefördert und auch „lokal verhandelt“ werden. — Nicht umsonst wurde der Begriff „Star Trek-Roadmap“ geprägt!

Inklusion ist elementare Voraussetzung der Zivilisation

Inklusion ist in Smart Cities eine elementare Voraussetzung für eine rechte- und freiheitswahrende Medienlandschaft und faire und wertschöpfende Arbeitsteilungen in allen Facetten der Wirtschaft.

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