Der Bezirk Lichtenberg wird das städtebauliche Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung, umgangssprachlich auch Millieuschutz genannt, auch weiterhin im Lichtenberger Weitlingkiez anwenden. Dies wurde unter anderem im Ergebnis einer Nachuntersuchung mit Haushaltsbefragung entschieden.
Die soziale Erhaltungsverordnung gilt in Lichtenberg in den Gebieten „Kaskelstraße“, „Weitlingstraße“ und „Fanningerstraße“. Diese Erhaltungsgebiete sind zeitlich nicht befristet. Es wird jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen noch vorliegen, um den rechtssicheren Einsatz des städtebaulichen Instruments zu gewährleisten.
Eine solche Nachuntersuchung gab es im Zeitraum von August 2024 bis zum ersten Quartal 2025 im Weitlingkiez. Es wurde die städtebauliche Situation erhoben, vorgenommen wurden zudem eine Infrastrukturanalyse und eine Haushaltsbefragung in Form einer Vollerhebung. An der Befragung haben sich 25,9 Prozent der angeschriebenen Haushalte beteiligt, das ist im berlinweiten Vergleich eine hohe Quote. Die Analyse belegt, dass aufgestellte Erhaltungsziele mit der sozialen Erhaltungsverordnung erreicht wurden.
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