Pressemitteilung vom 01.03.2024
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat das neue Landeswahlamt eingerichtet — hat am 1.3.2024 den Betrieb aufgenommen.
Zentrale Zuständigkeit für Wahlen und Abstimmungen in Berlin
Das Landeswahlamt ist künftig für alle gesamtstädtischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in Berlin zuständig und unterstützt den Landeswahlleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Mit der Einrichtung eines Landeswahlamtes zog die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, Konsequenzen aus den Vorkommnissen bei den Wahlen 2021. Zugleich setzt sie eine wesentliche Empfehlung der vom Senat eingesetzten Expertenkommission „Wahlen in Berlin“ in die Praxis um.
Teil der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Das Landeswahlamt bildet eine selbstständige Organisationseinheit innerhalb der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und hat seinen Sitz ebenfalls in der Klosterstraße 47 in Mitte. Es ersetzt die bisherige Geschäftsstelle des Landeswahlleiters. Dieser ist gegenüber dem Landeswahlamt künftig weisungsberechtigt und kann somit die Wahlvorbereitung unmittelbarer und effektiver steuern. Die Errichtung ist verbunden mit einer Personalaufstockung auf jetzt acht Planstellen, die zum Teil schon besetzt werden konnten.
Die Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger sagte dazu: „Die jeweils sehr gut organisierten Wiederholungswahlen in 2023 und 2024 haben gezeigt, dass wir bei der Neuausrichtung der Wahlorganisation im Land Berlin auf dem richtigen Weg sind. Mit der gründlich vorbereiteten Errichtung des Landeswahlamtes verstetigen wir nunmehr das breite und sichere Fundament für die professionelle Wahlorganisation und geben dem Landeswahlleiter, Herrn Prof. Dr. Bröchler, ein nachhaltiges Steuerungsinstrument mit einem verstärkten Mitarbeiterstamm für die künftigen Wahlen in Berlin an die Hand. Ich danke ihm für die sehr gute Arbeit und wünsche ihm und seinen Mitarbeitenden im neuen Amt auch weiterhin viel Erfolg.“