Donnerstag, 28. März 2024
Home > Aktuell > Grundsteuer-Reform – ein Chatbot hilft!

Grundsteuer-Reform – ein Chatbot hilft!

Grundsteuer: Chatbot gibt Auskunft

Die Grundsteuerreform tritt ab 2025 in Kraft. Schon in diesem Jahr müssen dafür die Grundsteuerwerte ermittelt werden. Die alten Einheitswerte von 1935 in Ost- und 1964 in Westdeutschland gehören Ende 2024 der Vergangenheit an.
Bis dahin müssen die Finanzämter einen riesigen Verwaltungsakt bewältigen, um rund 36 Millionen Datensätze für jedes einzelne Grundstück neu bewerten zu können.
Für alle Grund- und Immobilieneigentümer bedeutet das in diesem Jahr einen zusätzlichen Aufwand: zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen sie eine extra Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen!

Die Grundsteuer-Reform ist bereits gut vorbereitet worden: moderne eGovernment-Technologien halten Einzug in Beratung und Organisation.

Die wichtigste Innovation ist noch in Erprobung: ein automatischer Assistent, der Fragen sammelt und beantwortet, und mit jeder Frage immer klüger wird: ein Chatbot!

„Guten Morgen. Ich bin Ihr virtueller Assistent der Steuerverwaltung und beantworte Ihre Fragen rund um das Thema Grundsteuer!“ — so beginnt der Dialog, wenn man ihn aufruft:

Steuerchatbot zur Grundsteuerreform.


Der Steuerchatbot erteilt dem Benutzer jederzeit, kompetent und seriös Antworten auf viele steuerrechtliche Fragen.
Zwar ist er noch im Pilotstadium, lernt ständig dazu, und darf keine steuerliche Beratung durchführen, aber wichtige Informationen übermitteln.
Deshalb sollen auch keine personenbezogenen Daten ein (z.B. Name, Alter, Steuer-/ID-Nummer, usw.) übermittelt werden. Vor dem Start ist eine Einwilligung in die Datenschutzerklärung zu erteilen.

Herausgegeben wird der Steuerchatbot von den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT, die einen Ansprechpartner bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hält alle aktuellen Informationen zur Grundsteuer-Reform auf einer Informationsseite bereit: FAQ Grundsteuer.

Stichtag für die Hauptfeststellung ist der 1. Januar 2022. Maßgeblich hierfür sind die steuerlichen Verhältnisse an diesem Tag. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen wird durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger im März 2022 rechtswirksam erfolgen.

Die Übermittlung der Steuererklärungen per ELSTER soll ab Juli 2022 möglich sein. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Fristverlängerungen sind grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen:

Grundsteuer ab 2022 – Flyer Wohnungseigentum – PDF-Download (202,1 kB)

Grundsteuer ab 2022 – Flyer Ein- und Zweifamilienhäuser – PDF-Download (202.2 kB)