Zum Donnerstag, 1. August 2019 treten vielfältige gesetzliche Änderungen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kraft. Unter anderem erhöhen sich die Zuschüsse zum Schulbedarf auf insgesamt 150€ (zahlbar in zwei Raten) und die sogenannten Teilhabeleistungen auf monatlich 15€. Zu den Teilhabeleisutngen zählen zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine oder Musikunterricht. Des Weiteren können alle Schülerinnen und Schüler im Land Berlin die öffentlichen Verkehrsmittel künftig kostenlos nutzen.
Um die erhöhten Beiträge bei bereits bewilligten Leistungen von Amts wegen nachzahlen zu können, müssen aufgrund umfangreicher Änderungen erst die verfahrenstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Leider wird das Wohnungsamt Lichtenberg aufgrund der noch fehlenden IT-technischen Voraussetzungen die Nachzahlungen nicht rechtzeitig zum 1. August 2019 vornehmen können.
Für die Verzögerungen bittet das Wohnungsamt bereits jetzt um Verständnis. Sobald die Verfahrensumstellungen in das notwendige IT-Verfahren eingepflegt sind, wird das Wohnungsamt Lichtenberg die Leistungen schnellstmöglich nachzahlen. Den Schülerinnen und Schülern gehen somit keine Bildungs- und Teilhabeleistungen verloren.
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Bürgerdienste
Axel Hunger
Tel. (030) 90296-4610
Pressemitteilung Bezirksamt Lichtenberg | 08.07.2019
Am Anfang steht immer ein Antrag! Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
Tagesausflüge
Klassen- und Kitafahrten
gemeinsames Mittagessen
Sport, Kultur und Freizeit
Lernförderung
persönlichen Schulbedarf
Fahrten zur Schule.
Als Berechtigungsnachweis für diese Leistungen gilt der berlinpass-BuT. Berlinweit gelten die gleichen Bedingungen. Jedoch gibt es in den Bezirken unterschiedliche Anlaufstellen. Tip: in jedem Fall ist der berlinpass-BuT zu beantragen, der als Türöffner und als BVG-Fahrausweis dient.
Das Service-Portal Berlin informiert über die angebotenen Dienstleistungen und Förderpakete. Hier sind auch Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen aufgeführt:
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Ab 1. August 2019 gibt es auch kostenlose Schülertickets! Der berlinpass-BuT gilt dann als Fahrausweis (mit Hologramm). Informationen der BVG sind hier zu finden: Neues Schülerticket für Berlin