Samstag, 24. Januar 2026
Home > Aktuell > Verwaltungsreform Berlin 2026-2027

Verwaltungsreform Berlin 2026-2027

Formularvorlagen

Die Berliner Verwaltungsreform ist auf dem Weg! — Gut Regieren und schnell Entscheiden — das soll künftig möglich werden! – Zielvereinbarungen sollen die Arbeit der Bezirksämter künftig qualitativ und quantitativ steuern helfen.

In der Pressemitteilung vom 5.1.2026 wurde das ambitionierte Ziel formuliert:„Mehr Einheitlichkeit für ganz Berlin: Zielvereinbarungen als Erfolgsfaktor der Verwaltungsreform.“

Gesamtstädtische Zielvereinbarungen

Gesamtstädtische Zielvereinbarungen sind ein zentrales Instrument, um in allen Bezirken einheitliche Standards zu erreichen und dafür die vorhandenen Ressourcen gezielt einzusetzen. Diese bessere gesamtstädtische Steuerung ist eines der wichtigsten Anliegen der Verwaltungsreform – dadurch soll die Berliner Verwaltung schneller, effizienter und einheitlicher werden. Die Zielvereinbarungen werden von den Senatsverwaltungen gemeinsam mit den Bezirken erarbeitet und stehen damit auch für den geplanten und geforderten Kulturwandel in der Berliner Verwaltung.

Das Instrument der Zielvereinbarungen ermöglicht es beiden Berliner Verwaltungsebenen, gemeinsam konkrete Schritte und Ziele festzulegen und die Zielerreichung auch datengestützt zu kontrollieren. Abgeschlossen werden sie in unterschiedlichen, für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Handlungsfeldern.

Erste Erfahrungen mit dem Instrumentarium liegen bereits vor. In den vergangenen Jahren konnte die Berliner Verwaltung erste praktische Erfahrungen mit Gesamtstädtischen Zielvereinbarungen sammeln. Zahlreiche Zielvereinbarungen sind nun mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten und gelten für die gesamte Dauer des laufenden Doppelhaushaltes – also für die zwei Jahre 2026-2027.

Zielvereinbarung für fünf Verwaltungsbereiche

Beispielhaft wurden fünf Bereiche mit Gesamtstädtischen Zielvereinbarungen aufgeführt:

  • Zielvereinbarung „Berliner Verwaltung – Standesämter“
  • Zielvereinbarung „Transparente Sportstättenvergabe“
  • Zielvereinbarung „Bürgernahe Verwaltung – Bürgerämter“
  • Zielvereinbarung „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“
  • Zielvereinbarung „Saubere Schulen“.

Alle einzelne Bereiche weisen sehr unterschiedliche Herausforderungen und Ressourcenanforderungen auf. In Standesämtern muss vor allem der Personaleinsatz gesichert werden. Bei der Sportstättenvergabe gibt es bereits ein laufendes digitales Tool, das allerdings auch gerecht und bedarfsgerecht gesteuert werden muss. In den Bürgerämtern wurde in den vergangenen Jahren viel geleistet und technisch und personell aufgerüstet. Hier muss nur vor allem der Aufwand bei neuen Einbürgerungen und der technische Änderungsdienst bewältigt werden. Ferner müssen die steigenden Vorgänge aus dem Serviceportal bewältigt werden.
Der Problembereich „Saubere Schulen“ wird vor allem durch ein standardisiertes Vergabewesen und durch einen flexibleren Personaleinsatz entspannt werden können.

Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung und CDO* des Landes Berlin sagte dazu: „Die Gesamtstädtischen Zielvereinbarungen sind eines der wichtigsten Instrumente, um die am 1. Januar 2026 in Kraft getretene Verwaltungsreform auch im Alltag Realität werden zu lassen. Im Vordergrund steht dabei der Kulturwandel: Gemeinsam erarbeiten Senat und Bezirke in ganz unterschiedlichen Bereichen der Verwaltungsarbeit gemeinsame Ziele und kontrollieren deren Erreichung dann auf Basis von festgelegten Kennziffern. Damit legen wir die Grundlage für effiziente Arbeit und einheitliche Standards in allen zwölf Bezirken des Landes Berlin.“

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hat damit auch einen Meilenstein der Verwaltungsreform erreicht, der viel Mühe und Diskussionen gekostet hat. Dennoch ist die Reform vergleichsweise sehr geräuschlos vollzogen worden. Die Berliner Verwaltung wird nun zu einem lernenden und schrittweise selbst verbessernden System.

*) CDO = Chief Digital Officer


Public Media – Bürgerbeteiligung zur Verwaltungsreform:

Kunst & Kultur mit nur 2 Formblättern stärken!

Wie können Kunst & Kultur in Berlin bei neuen Bauvorhaben besser zum Zuge kommen? — Und wie können Vorhabenträger und Bauherren schon bei ersten Investitions-Ideen von konkreten Wünschen von Künstlern, Kreativ- und Kulturwirtschaft, Tourismuswirtschaft und MICE-Wirtschaft erfahren? — Können dabei Städtebau, Stadtumbau und städtebauliche Großprojekte besser „syntegriert“ werden?
Wie können städtebauliche Zielvereinbarungen und freiwillige Lösungen von Bürgern, Architekten & Planern und Projektentwicklern angestoßen werden? Wie kann Stadtumbau nach §6a BauNVO in Berlin in Gang kommen und neue B-Pläne initiieren? — Wo können neue Urbane Gebiete in der Stadt entstehen?

Ideen und Formblattvorschläge bitte einreichen an: info@anzeigio.de