Mittwoch, 25. Juni 2025
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Trailerpark am Hönower Wiesenweg wird die Nutzung untersagt

„Trailerpark“ und „Containerdorf“

Der Trailerpark im Hönower Wiesenweg soll baldmöglichst verschwinden. Das Bezirksamt Lichtenberg geht mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die nicht erlaubte Wohnnutzung vor.

Auf den Grundstücken Hönower Wiesenweg 24 und 25 (HWW), 10318 Berlin-Karlshorst werden ohne behördliche Genehmigungen eine Vielzahl von Wohnwagen und Containern illegal zu Wohnzwecken genutzt. Diese werden vom Grundstückeigentümer über weitere Firmen vermietet. Diese illegale Nutzung ist kein genehmigter Safeplace. Eine weitere Nutzung ist aus humanitären Gründen nicht zu akzeptieren. Hinzu kommen erhebliche Sicherheitsrisiken sowie hygienische und gesundheitliche Gefährdungen.

Ersatzangebote für Wohnraum

Das Bezirksamt Lichtenberg hat umfassend informiert, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hönower Wiesenweg am 20. und 21. November 2023 jeweils ein Angebot für eine Unterkunft gemacht werden wird. Hierbei handelt es sich um Unterbringung in Ein- bzw. Zweibettzimmern in der Paul-Gesche-Straße in Lichtenberg Friedrichsfelde.
Es ist eine Unterkunft, die auch tagsüber bewohnt werden kann und nicht täglich wieder verlassen werden muss. An einer Lösung für die Mitnahme von Haustieren arbeitet das Bezirksamt ebenfalls.

Ein Shuttleservice unterstützt an beiden Tagen auf dem Weg zur neuen Unterkunft. Bereits am Freitag, 10. November 2023 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner darüber informiert und aufgefordert, die Anlage schnellstmöglich zu verlassen.rundstücksbesitzer und Vermieter wurden am 10. November 2023 über die anstehenden Maßnahmen informiert. Sie wurden aufgefordert, selbst die illegalen und unzumutbaren Zustände zu beenden. Wird dies nicht erfolgen, muss das Bezirksamt handeln und am 21. November 2023 die Anlage schließen und die Wohnnutzung beenden.

Das Bezirksamt Lichtenberg hat zusätzlich unter Presseinformationen zum Hönower Wiesenweg auf Berlin.de zusammengestellt. Dort zu finden sind Informationen zur Ausgangslage, Stromnutzung, zu Maßnahmen des Bezirks, eine Chronologie der Vorgänge, Auszüge aus dem Gutachten zur Stromversorgung und weitere Pressemitteilungen des Bezirksamtes. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Nutzungsuntersagung per Allgemeinverfügung

Das Bezirksamt Lichtenberg hat am 14.11.2023 zuätzliche Maßnahmen angekündigt und erlässt eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Hönower Wiesenweg 24, 25 in 10318 Berlin. Die Rechtsgrundlage bilden § 80 Satz 2 BauO Bln i.V.m. § 3 Satz 1 BauO Bln sowie § 35 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Bln.
Betroffen sind alle Personen, die im Hönower Wiesenweg 24, 25 amtlich gemeldet sind und/ oder sich dort vorübergehend oder dauerhaft zu Wohnzwecken aufhalten.

Die Nutzung der auf dem Grundstück Hönower Wiesenweg 24, 25 befindlichen Anlagen und sonstigen Einrichtungen – Container, Wohnwagen – zu Wohnzwecken wurde bereits per Anordnung gegenüber dem Grundstückseigentümer und den Vermietern am 09. November 2023 mit sofortiger Wirkung, spätestens ab dem 21. November 2023, untersagt. Mit der Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung angeordnet. Betroffene Personen müssen dann erforderliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Nutzungsuntersagung und insbesondere eine Räumung dulden.

Betroffene Personen dürfen ab dem Folgetag nach der Bekanntmachung, spätestens ab dem 21. November 2023, die Anlagen auf dem Grundstück Hönower Wiesen-weg 24, 25 nicht mehr nutzen. Die Anlagen sind zu räumen.

Begründet wurde die Nutzungsuntersagung mit der Gefahr für die Nutzenden der Wohnwagen und Container durch die Stromabschaltung am 12. Oktober 2023. Die Stromabschaltung war notwendig geworden, nachdem ein Sachverständiger am 12. Oktober 2023 festgestellt hatte, dass von der vorhandenen elektrotechnischen Anlage erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der Nutzer ausgehen.

Weitere Informationen sind der Langfassung der Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Hönower Wiesenweg 24, 25 zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung wird auf den Webseiten des Bezirksamtes veröffentlicht.

Betroffene Bewohner:innen in Wut und Angst

Für die rund 200 Betroffenen ist die angekündigte Räumung eine Zwangsmaßnahme, die sie bisher in prekärer Wohnlage noch vorhandene Selbstbestimmung beendet und Wohnausstattung, Hab und Gut in Gefahr bringt. ND-aktuell hat die Lage in einem Beitrag von Lola Zeller am 10.11.2023 beschrieben.
Das Bezirksamt Lichtenberg und die beteiligten Stadträte sind dabei in einer schwierigen Lage, denn sie haben über lange Zeit die baurechtlich nicht genehmigten Zustände als leistungsgewährendes Amt über das Jobcenter und das Sozialamt finanziell unterstützt.

Der Grundstüclseigentümer hat dabei die Notlagen von Betroffenen und die behördlichen rechtlichen Ermessensspielräume ausgenutzt und beträchtliche Gewinne eingefahren. Stadtrat Kevin Hönicke ist dabei in einen rechtlich kaum haltbaren Konflikt geraten.

Wenn nun mit Nachdruck auf das Bauordnungsrecht und die Räumung verwiesen wird, so ist das ein neuer ordnungspolitisch konsequenter Weg, der vom Bezirksamt Lichtenberg beschritten wird.

Um den individuellen Schaden zu minimieren, sollte es auch unkonventionelle Hilfsangebote geben.

Bedarf gibt es genug: wenigstens 80 Wohnungen fehlen, bzw. Unterkünfte für rund 220 Menschen, mit Kindern und auch mit Haustieren. Dazu Lagerraum und Abstellplätze für im individuellen Besitz befindliche Trailer.
Übrigens: in Deutschland wohnen über 300.000 Menschen auf Campingplätzen. Das Bundesmeldegesetz (BMG) erkennt in § 20 auch einen Wohnwagen als Wohnung an. Allerdings müssen die baulichen Gegebenheiten für ein Dauerwohnen auf jedem Platz gegeben sein.