Freitag, 29. März 2024
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15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – wurde am 14. August 2006 erlassen (BGBl. I S. 1897, 1910), und trat am 18. August 2006 in Kraft.
Das AGG löste das Beschäftigtenschutzgesetz ab, und weitete den das Ziel der Gleichstellung auf alle Lebensbereiche aus.


Seitdem ist viel geschehen, um Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, aber auch interkulturelle Gleichstellung in Deutschland, in der Europäischen Union, in der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, in der UN-2030 Nachhaltigkeitsagenda zu verankern.
Auch wenn die gesellschaftliche Praxis noch zu wünschen übrig lässt, wird heute an dieses Jubiläum erinnert. Zugleich wird auf die noch offenen Großbaustellen hingewiesen, um Unggleichheiten, Diskriminierungen und Benachteiligungen abzubauen.
Um kreative Kräfte freizusetzen, wird auch empfohlen, den Begriff „Rassismus“ ganz abzuschaffen, um neue Diskursebenen für konkrete Verbesserungsschritte zu öffnen.

Der ausführliche Beitrag ist in der Pankower Allgemeine Zeitung nachzulesen: 15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)