Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat die Bewertungskriterien zur Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser im Land Berlin überarbeitet und aktualisiert.
Sie finden in der Berliner Liste 2025 Anwendung und basieren auf den formalen verwaltungsrechtlichen und technischen Grundlagen der Berliner Liste 2005.
Sanierungsanforderungen bei bestehenden Gewässerschäden
Die Berliner Liste konkretisiert die materiellen Anforderungen an die Sanierung von bereits eingetretenen Gewässerschäden auf der Grundlage der angepassten Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Zugleich definiert sie die Abgrenzung zur schädlichen und sanierungsbedürftigen Grundwasserverunreinigung.
Die Aktualisierung der Liste erfolgte auf der rechtlichen Grundlage der seit 1. August 2023 gültigen novellierten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Zudem berücksichtigt die neue Version die angepassten GFS-Werte, das erweiterte Stoffanalysenspektrum für anorganische und organische Schadstoffparameter sowie aktualisierte spezifische Bestimmungsmethoden.
Berliner Liste aktuell einsehbar
Künftige Änderungen werden in die aktuelle Version eingearbeitet. Damit ist immer die aktuellste Fassung auf der entsprechenden Internetseite der SenMVKU abrufbar:
Bewertungskriterien: Beurteilung v. Grundwasserverunreinigungen im Land Berlin (Berliner Liste 2025)