Kassensicherungsgesetz: ab 1. April müssen Kassen elektronisch gesichert sein
Die Frist für die Befreiung wird nicht verlängert – der Einbau technischer Sicherheitseinrichtungen in Kassen ist ab heute verpflichtend!Die Senatsfinanzverwaltung hatte im Juli 2020 Corona-bedingt die Frist zum Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung bis zum 31. März dieses Jahres verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 31. Juli 2020 im Amtsblatt
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