Mit Allgemeinverfügung des Ordnungsamts des Bezirks Lichtenberg von Berlin wird zum Jahreswechsel 2025/2026 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung („Böller“) in ganz Lichtenberg verboten. Das Böllerverbot gilt am Silvestertag vor 18:00 Uhr und am Neujahrstag ab 7:00 Uhr morgens. Sie gilt im gesamten Bezirk Lichtenberg von Berlin.
Zeitfenster des Böllerverbots
Das bedeutet, dass nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend, Mittwoch, 31. Dezember 2025 und 7 Uhr am Neujahrsmorgen, Donnerstag, 01. Januar 2026 Böller gezündet werden dürfen. Vorher und nachher ist es verboten. Damit soll die Sicherheit im Bezirk erhöht und die Belastung für Menschen und Tiere verringert werden.
Vor dem 31. Dezember und nach dem 1. Januar ist privates Feuerwerk grundsätzlich verboten. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Verbotene Pyrotechnik
Verboten sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die ausschließlich Lärm verursachen („Böller“, Knallkörper).
Weitere Verbotsregeln: Schutz für Mensch & Tiere
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Orten oder Anlagen (z. B. Tankstellen, Stallungen und anderen Einrichtungen des Tierheims Berlin und des Pferdesportparks Karlshorst) dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Weitere wichtige Sicherheitstipps gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM):
Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk .
